Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Selbstverständlich gehört hierzu auch die Beratung sowohl vor einer Eheschließung als auch anläßlich einer Trennung. Daher kann zum Umfang einer Beratung das Aufsetzen von Eheverträgen oder auch die Überarbeitung und Überprüfung bestehender Eheverträge gehören

 

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